Meine eigene Wohnung und was jetzt?

Woohhooo meine erste eigene Wohnung! Aber auf was muss ich jetzt achten?

Keine Panik! Eigentlich auf gar nicht so vieles. Vermutlich wird Deine erste eigene Wohnung eine Mietwohnung sein. Deine ersten eigenen Möbel sehr wahrscheinlich aus einem schwedischem Möbelhaus Deines Vertrauens.

Versicherungsanstalten bieten meist nicht nur eine Versicherungsmöglichkeit der eigenen 4 Wände an. Es gibt verschiedenste Varianten. Von günstig bis teuer ist für jeden was dabei. Aber was brauchst Du wirklich und auf was musst Du achten?

Grundsätzlich reicht vermutlich gerade bei der ersten eigenen Wohnung ein eher günstigerer Versicherungsschutz. Dies musst Du aber für Dich selbst entscheiden. Viel wichtiger ist, dass Dein Haushaltsversicherungsvertrag eine Privathaftpflichtversicherung beninhaltet!

Was bringt mir die Privathaftpflichersicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Dich vor entstandenen Sach-, und Personenschäden, welche Du natürlich nicht mut-, oder böswillig fabriziert hast. Solltest Du zum Beispiel einen Radfahrer beim überqueren der Straße übersehen haben und dieser kommt zu Sturtz und fordert nun Schmerzensgeld, übernimmt diese Zahlung Deine private Haftpflichtversicherung.

Solltest Du Dich für eine Versicherungsanstalt entschieden haben, dann gilt als zweites die Frage zu klären:

Wie lange binde ich mich denn an so einen Versicherungsvertrag?

Grundsätzlich darfst Du Dich aus der Sicht des Konsumentenschutzes nicht länger als 3 Jahre an solch einen Vertrag binden. Versicherungsanstalten in Österreich bieten aber oft 10-Jahresverträge an.

Was ist aber, wenn ich vorher ausziehe oder ich mich nach 3 Jahren für eine andere Versicherungsanstallt entscheide?

Auch hier sieht das Gesetz passenden Lösungen vor. Du kannst Deinen Versicherungsvertrag immer nach Ablauf von 3 Jahren unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist (1 oder 3 Monate) den Versicherungsvertrag kündigen. Es geht aber auch fürher! Wenn Du zum Beispiel aus Deiner alten Wohnung auszieht und diesen Vertrag aus diesem Grund nicht mehr benötigst. Dies nennt man dann einen Risikowegfall. Aber auch hier musst Du gewisse Vorausetzungen einhalten. Der Versicherer muss 2 Tage vor Umzug schriftlich über Dein Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Sobald dann Dein Auszug aus der Wohnung vollzogen ist und dies beim Melde- bzw. Gemeindeamt bekannt gegeben wurde, musst Du Deinen neuen Meldezettel nur noch bei der Versicherungsgesellschaft vorlegen. Diese wird dann Deine Haushaltsversicherung im gegenzug Auflösen.

Solltest Du noch Fragen zu diesem Thema haben, kannst Du mir einfach eine E-Mail unter fragen@fragflo.at zukommen lassen oder unter Du nutzt die Kommentarfunktion um Deine Frage zu stellen.

Bis die Tage,
Euer Flo

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