Mein erstes Kind und wie muss ich es versichern?

Mein erstes Kind! Was muss ich bei meinen Versicherungen beachten?

Im ersten Anlauf eigentlich nichts. Dein Kind ist sofort in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Je nach Versicherungsanstalt ist Dein Kind auch gleichzeitig in der Unfallversicherung für die ersten 6 bzw. 12 Lebensmonate mitversichert. Dies hängt von der jeweiligen Versicherungsanstalt und Ihrem Bedingungswerk ab. Am Besten Du rufst schon während der Schwangerschaft einmal beim Versicherer an und fragst nach.

Im Falle einer bestehenden Grenzgängerversicherung oder privaten Zusatzkrankenversicherung solltest Du sofort nach der Geburt mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen. Denn im ersten Lebensmonat muss der Versicherer Euer Kind privat versichern auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen keine private Krankenversicherung abschließend könnte. Der Versicherer darf zwar Zuschläge verlangen, kann dem Kind aber nicht den Versicherungsschutz ablehnen.

Auch aus dem Thema der Rechtsschutzversicherung gilt nicht wirklich viel zu berücksichtigen. Auch hier ist Dein Kind sofort mitversichert. Vorrausetzung ist logischerweise immer, dass Du einen solchen Vertrag abgeschlossen hast!

Und was ist nach den ersten 6 bzw. 12 Lebensmonaten in der Unfallversicherung zu beachten?

Da sollte das Kind, spätestens nachdem es sich selber drehen kann, versichert werden. Die Kinder fallen leider total aus dem Titel der sogenannten Berufsunfähigkeitspension hinaus. Sollte nun ein Unfall passieren, wird Dein Kind zwar medizinisch versorgt, Es erhält aber keinerlei Unterstützung in Form einer größeren Abschlagszahlung welche, für eventuelle Umbaumaßnahmen oder Therapien benötigt werden würden.

Solltest Du noch weite Fragen zu diesem Thema haben, kannst Du mir Deine Frage einfach unter fragen@fragflo.at oder unter der Kommentarfunktion stellen.

Bis die Tage
Euer Flo

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