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Habe ich Recht oder bekomme ich Recht?

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Recht haben und Recht bekommen. 

Die private Rechtschutzversicherung hilft Dir,  Dein Recht und auch Deinen Schadensersatz durchzusetzen. Bei Raufhandel mit Köperverletzung entstehen meist Forderungen auf ein Schmerzensgeld. Aber auch aus einem Verkehrsunfall können schnell Schmerzensgeldforderungen oder Schadensersatzansprüche entstehen.

Was ist aber, wenn ich trotz erworbenem Rechtstitel keine Schadensersatzleistung als Geschädigter erhalte, da der Schadensverursacher ein Konkursverfahren oder garkeine Vermögenswerte in Österreich hat und/oder aus einer anderen Nation kommt?

In solchen Fällen greift eine Ausfallsversicherung aus dem Titel der privaten Rechtsschutzversicherung und Leistet Dir als Geschädigtem die Schadensersatzansprüche.

Aber auch in einem Rechtsausgang in dem Du als klagende Partei verlieren solltest, schützt Dich die Rechtsschutzversicherung vor den entstehenden Kosten. Die Rechtschutzversicherung übernimmt in solch einem Falle die Gerichts- und Anwaltskosten. Logischerweise aber nur bis zu der jeweilig vereinbarten Versicherungssumme und immer nur für die in der Rechtsschutzversicherung versicherten Bausteine.

Solltest Du noch Fragen haben, dann nutz einfach die Kommentarfunktion oder schreib mir unter fragen@fragflo.at

Bis die Tage
Euer Flo